Das Kirchenrecht nannte als erstrangigen Zweck der Ehe die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft und als zweitrangigen Zweck die “gegenseitige Hilfe und die Abhilfe gegen die Begehrlichkeit”. Das Wohl der Ehegatten und die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft werden mittlerweile ohne ausdrückliche Angabe eines Hierarchieverhältnisses angeführt. “Einheit der Ehe” meint, dass eine Ehe nur zwischen jeweils einem Mann und einer Frau bestehen kann. Impotenz und Religionsverschiedenheit stellen unter anderem im kanonischen Recht Ehehindernisse dar. Wohnsitzlosigkeit, Glaubensabfall, Konfessionsverschiedenheit hingegen werden beispielsweise als aufschiebende Hindernisse aufgeführt. Vor der Trauung ist ein Ehevorbereitungsgespräch mit dem trauenden Priester vorgeschrieben. Dessen Ergebnis wird in einem Ehevorbereitungsprotokoll dokumentiert. Das Protokoll endet mit den Unterschriften der Trauzeugen und der Registrierung der Ehe im Kirchenbuch bei der Trauungsfeier. Wer geschieden und zivil wiederverheiratet ist, darf nicht die Kommunion empfangen.

Die Trauung beim Zivilstandesamt ist eine rechtliche Formsache ohne sakramentalen Wert, die einem heterogeschlechtlichen Paar in der Schweiz das Recht auf Adoption und künstliche Befruchtung zugesteht sowie eine geregelte erbrechtliche Absicherung. Die eingetragene Partnerschaft existiert seit 2001 und ist ein Rechtskonstrukt, welches in der Schweiz exklusiv nur homosexuellen Paaren die Möglichkeit gibt, um Konkubinate vermögensrechtlich der Ehe gleichzustellen indem es die erbrechtliche Absicherung, Gütertrennungsfragen, Alimentspflichten etc. regelt. Ausserdem wird der Zivilstand in “in eingetragener Partnerschaft” geändert.

Heterosexuelle Konkubinats-PartnerInnen können nur auf den sogenannten Partnerschaftsvertrag zurückgreifen um das Erbrecht über die Lebensversicherung zu beeinflussen und sich rechtlich abzusichern, müssen aber eine Ehe eingehen wenn sie ihren Zivilstand “ledig” ändern wollen.

Besonders mit Blick auf die Inititiative „Ehe für Alle“ setze ich mich dezidiert für die Öffnung des Eherechts für gleichgeschlechtliche Paare ein.